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CanG-Start erst am 01.10.2024? Bundesländer könnten Inkrafttreten durch Anrufung des Vermittlungsausschusses erheblich verzögern

© Bundesrat 29.02.2024 | Aufgrund von Bedenken der Länder könnte das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) in Deutschland verschoben werden. Der Bundesrat könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und eine Verschiebung der Teil-Legalisierung von Cannabis um sechs Monate auf den 1. Oktober vorschlagen, so berichtet Table.Media. Kritik kommt nicht nur von der Union, sondern auch aus den Reihen von SPD, Grünen, FDP und Linken. Landesminister fordern mehr Zeit für die Umsetzung des rückwirkenden Straferlasses. Fünf Wochen zwischen Gesetzesverabschiedung und Inkrafttreten seien nicht ausreichend, „damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Lambach (Grüne). Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) äußerte Bedenken über die geplante Amnestie und sieht die Justiz überfordert. „Es wird unweigerlich landauf, landab zu rechtswidrigen Zuständen und zu Entschädigungspflichten kommen“, es gehe um rund 16.000 Fälle. Eine Verschiebung um sechs Monate sei das Mindeste, was Berlin in Betracht ziehen müsse. Befürchtet wird, dass seitens der Länder ansonsten Entschädigungen gezahlt werden müssten, sofern nach dem 01.04. amnestieberechtigte Personen inhaftiert sind oder werden. In dieser Woche wird hierzu in mehreren Bundesratsausschüssen beraten, die finale Entscheidung fällt am 22. März im Bundesratsplenum, so berichtet LTO. Die Berichterstatterin für die Cannabisgesetzgebung im Rechts- und Innenausschuss, Carmen Wegge (MdB, SPD), sagte hierzu in einer Live-Videoschalte auf Instagram: “Die einzige Situation, in der die Bundesländer in Entschädigungszahlungen laufen ist eigentlich die Situation, wenn Menschen im Gefängnis sitzen, obwohl bei einer Neuberechnung der Strafe kein Freiheitsentzug mehr da wäre. Aber das - muss ich sagen - kann man in fünf Wochen schaffen, die Akten aller Insassen im Gefängnis mal anzuschauen, die wegen Betäubungsmitteln verurteilt worden sind, um dann eine Neuberechnung vorzunehmen”. Zudem würden mit jedem weiteren Tag Verzögerung 500 Strafverfahren zur Einstellung hinzukommen und die geplanten Änderungen seien schon lange bekannt gewesen, weshalb ein weiteres Aufschieben keinen Sinn mache.

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