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Urteile und Recht

Hanföle mit CBD können Arzneimittel sein

Hanföle mit CBD können Arzneimittel sein 05.10.2023 | Das Verwaltungsgericht Gießen hat vergangenes Jahr einer Klage stattgegeben, die sich gegen das Einschreiten der Lebensmittelbehörde wegen des Vertriebs von Hanfölen mit Cannabidiol (CBD) richtete. Die Klägerin bot diese CBD-haltigen Hanföle in der Vergangenheit über ihren Online-Shop als Nahrungsergänzungsmittel an. Sie bewarb die Produkte als natürliche Alternative zu chemischen Arzneimitteln und beschrieb positive Auswirkungen auf verschiedene Gesundheitsprobleme wie Stress, Nervosität, Depressionen, Autismus, Parkinson, Alzheimer, entzündliche Darmerkrankungen, Angstzustände, Schizophrenie und Krebs. Die Lebensmittelbehörde des Vogelsbergkreises ordnete der Klägerin an, eine bestimmte Charge eines CBD-haltigen Hanföls zurückzurufen und untersagte gleichzeitig den Verkauf von Hanfölen mit CBD, da es sich angeblich um ein neuartiges Lebensmittel handle, das einer Zulassungspflicht unterliege und gesundheitsschädlich sei. Das Verwaltungsgericht Gießen entschied jedoch, dass dieser Bescheid rechtswidrig war, da nicht die ausstellende Lebensmittelbehörde, sondern die Arzneimittelbehörde zuständig sei. Das Hanföl mit CBD fiel unter das Arzneimittelrecht, da es pharmakologische Eigenschaften besitzt, wie etwa eine antiepileptische und antipsychotische Wirkung. Die Produktbeschreibungen der Klägerin auf ihrer Website legten nahe, dass die CBD-Öle zur Linderung von Krankheitsbeschwerden dienten. Mehr zu dem Thema lesen Sie hier.